Am
1. Januar 2001 folgt dem Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der
Kultur und der Medien", Staatsminister Dr. Michael Naumann Professor Dr.
Nida-Rümelin. Das Amt eines Staatsministers für Kultur und Medien (im bürokratischen
Umgang mit BKM abgekürzt, was wie Bundesministerium für Kultur und Medien klingt und
wohl auch klingen soll) war eine Erfindung von Bundeskanzler Gerhard Schröder. Der neue
Mann, aufgrund seines Lebenslaufes bestens mit den Medien vertraut, wurde in der
Öffentlichkeit bald viel genannt und gerühmt. Endlich liege die Kultur und der ganze
Kulturbetrieb in der festen Hand eines Könners, eines Intellektuellen, der für Ordnung
sorgen und Initiativen entfachen wird. Aber dann wurde bekannt, dass hier jemand ebenso
rechthaberisch wie zentralistisch auf dem Felde der Kultur und der Medien fuhrwerkte.
Ich weiß, wo es lang geht, und die Betroffenen haben sich danach zu richten."
Großen Aufstand gab es in der Öffentlichkeit, als der Staatsminister, in der Hierarchie
einer Bundesregierung einem Staatssekretär gleichzusetzen, den Föderalismus unseres
kulturellen Selbstverständnisses in Frage stellte und gegen die Kulturhoheit der
Bundesländer das Feuer eröffnete. Er habe nach dem Begriff des Föderalismus im
Grundgesetz gesucht und sei nicht fündig geworden. Der wohlbegründete Widerspruch konnte
gar nicht ausbleiben. Aber auch sein Vorstoß gegen den bislang unabhängigen Sender
Deutsche Welle" erregte Unmut.
Leider
ist in der Öffentlichkeit kaum beachtet worden, in welcher Weise besagter
Staatsminister geradezu brutal auf dem Felde der Kultur der aus der Heimat
vertriebenen Deutschen gewütet hat. In den vielen Verabschiedungen, die nach der
Nachricht von Michael Naumanns Rücktritt Ende November 2000 zu vernehmen waren,
selbstverständlich wieder medienweit, fand sich kaum eine Notiz über das grausame
Fehlverhalten dieses Staatsministers gegenüber dem kulturellen Erbe der Vertriebenen.
Eine Ausnahme die CSU-Bundestagsabgeordnete Renate Blank, Mitglied im Ausschuß für
Kultur und Medien. Sie erinnerte an die massiv verringerten Mittel für die
Förderung der Kulturarbeit in früheren deutschen Gebieten ( § 96) nicht nur die
Vertriebenenorganisationen kritisieren hier." Es muß aber auch gleich angemerkt
werden, dass in diesem Ausschuß und auch in der Öffentlichkeit die beiden
Bundestagsabgeordneten Dr. Norbert Lammert (CDU) und Hartmut Koschyk (CSU) wiederholt und
heftig gegen das gewaltsam einschneidende Vorgehen von Michael Naumann und seiner Behörde
wider die Kultur des historischen Ostdeutschlands, des Sudetenlandes und der deutschen
Siedlungsgebiete opponiert haben. Aber da die Vertriebenen als die Überlebenden der
Katastrophe des Zweiten Weltkrieges bewußt von der Politik und in der Öffentlichkeit
ausgegrenzt werden, hat alI dies nirgendwo Aufsehen erregt, die Presse derVertriebenen
einmal ausgenommen.
Michael
Naumann hatte eine Konzeption zur Erforschung und Präsentation deutscher Kultur und
Geschichte im östlichen Europa" vorgelegt. Sogar eine Anhörung im Deutschen
Bundestag seitens des Ausschusses für Kultur und Medien unter Leitung derVorsitzenden Dr.
Elke Leonhardt (SPD), inzwischen auf Naumanns Druck durch Monika Griefahn (SPD) abgelöst,
fand statt, aber der Beauftragte blieb samt Konzeption hartnäckig. Es soll alles anders
werden, bis in die Namensgebung für die Ostdeutsche Galerie" in Regensburg und
das "Bundesinstitut für ostdeutsche Kultur und Geschichte" in Oldenburg, denn
man stößt sich an der Bezeichnung ostdeutsch". Das Fallbeil über den Namen
ist zwar noch nicht gefallen, aberTendenz und Absicht sind offenkundig, zugleich für die
ganze Konzeption".
Inzwischen
ist bereits das Schlimmste schon geschehen. Die beiden Stiftungen Ostdeutscher Kulturrat,
seit 50 Jahren bestehend, und die Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen, 25 Jahre alt,
erhalten keine institutionelle Förderung mehr durch die Bundesregierung. Dies bedeutet,
dass weit über zehn wissenschaftliche Mitarbeiter arbeitslos geworden sind. Wie und ob
überhaupt mit Projekten, über deren Möglichkeit erst drei Instanzen befinden, das
Bundesinstitut, das Bundesverwaltungsamt und schließlich der Staatsminister als
Beauftragter der Bundesregierung weitergearbeitet werden kann, ist bis zur Stunde
fraglich. Die kulturelle Breitenarbeit soll in Zukunft nur auf vier Regionen beschränkt
unter der Ägide der jeweiligen Museen stattfinden dürfen. Über das Wie schweigt man
sich aus. Das Kulturwerk Schlesien in Würzburg erhält vom 1. Januar 2001 gleichfalls
keine Bundesmittel als Institution und darf auf das Glück hoffen, dass Projekte genehmigt
werden. Auch hier mußten wissenschaftliche Mitarbeiter gekündigt werden. Die
Künstlergilde in Esslingen erhält einen neuen Namen und muß sich in Potsdam als etwas
Neues, noch keineswegs Ausgereiftes neu konstituieren. Es soll jetzt alles zentralisiert,
professionalisiert und verwissenschaftlicht werden. Berlin bestimmt dank der finanziellen
Zumessung über den Etatposten und damit über das Tun und die Richtung dessen, was
geschehen soll und nicht geschehen darf. Man habe die Zeichen der Zeit nicht verstanden,
so lautete der grobe Einwand gegen das bisherige Planen und Handeln der verschiedenen, aus
Eigeninitiative entstandenen Einrichtungen. Aber dieser Idealismus, in eigener Sache für
die Pflege, Bewahrung, Sicherung und Fortschreibung der ostdeutschen Kultur zu arbeiten,
soll verstummen. Es darf nur so gearbeitet werden, wie es der Kulturbeauftragte wünscht!
Übrigens bedurfte es nicht erst einer Aufmunterung zur grenzüberschreitenden
Kulturarbeit angesichts der jetzt gegebenen Verhältnisse nach dem Untergang des
Kommunismus. Das Gegenteil ist richtig, infolge der Neukonstruktionen und der abrupten
Beendigung der bisherigen Verbindungen in die Heimat und zu den unmittelbaren Nachbarn
bricht erst einmal vieles zusammen, was gerade erst begonnen werden konnte. Proteste aus
Breslau oder Königsberg waren bereits zu vernehmen!
Man
wird an das Wort erinnert: bevor man das schmutzige Wasser ausgießt, soll man dafür
sorgen, dass sauberes Wasser beschafft wird. Aber der bisherige Beauftragte hat erst
einmal alles Bisherige in Frage gestellt oder gleich ganz zerstört, ohne bereits die
Gewißheit vermitteln zu können, etwas Neues von Bestand überhaupt schaffen zu
können. Fazit im Rückblick auf zwei Jahre Wirken von Michael Naumann: ein
Scherbenhaufen, im wahrsten Sinne des Wortes. Da die Konzeption zur Kulturförderung
des Bundes auf der Grundlage von § 96 des Bundesvertriebenen- und
Flüchtlingsgesetzes" seit dem 20. September 2000 Beschluß des Bundeskabinetts
ist, wird, wie zu befürchten ist, Michael Naumanns Nachfolger diesen Beschluß ausführen
müssen, zum Verhängnis der Kultur der deutschen Vertriebenen, und diese ostdeutsche
Kultur ist ein Teil der gesamtdeutschen Kultur, der Leitkultur Deutschlands.
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