Neues Reprivatisierungsgesetz in Polen

Mitte Januar fand in Berlin ein Gespräch zwischen führenden Vertretern des Bauernverbandes der Vertriebenen unter Führung des Präsidenten Horst Hoferichter und Mitglieden der von Hartmut Koschyk, MdB, geleiteten Arbeitsgruppe "Vertriebene und Flüchtlinge" der CDU/CSU? Bundestagsfraktion statt. Zentrale Anliegen des Bauernverbandes der Vertriebenen sind die Verwirklichung des Rechtes auf die angestammte Heimat in einem vereinten Europa und eine gerechte Lösung für die noch offenen Eigentums? und Vermögensfragen. Mit Sorge betrachtet man die Gleichgültigkeit der rot?grünen Bundesregierung in diesen Fragen. Gerade angesichts der sich abzeichnenden EU?Osterweiterung erwartet man von der Bundesregierung, dass diese offenen Fragen auf bilateraler Ebene angesprochen werden.
Wie Koschyk ausführte, hält es auch die CDU/CSU?Bundestagsfraktion für wichtig, dass auch die berechtigten Anliegen der deutchen Heimatvertriebenen in dem EU? Erweiterungsprozess eine angemessene Rolle spielen. Ein Antrag der Union im Bundestag, auf die Aufhebung fortbestehender Vertreibungs? und Enteignungsdekrete in den östlichen Nachbarstaaten zu drängen, sei jedoch von der rot?grünen Regierungsmehrheit im Bundestag abgelehnt worden.
Auch mit dem Anfang Januar vom polnischen Parlament verabschiedeten Gesetz über die Reprivatisierung von Teilen der zwischen 1944 und 1962 enteigneten Vermögen werde sich die CDU/CSU?Bundestagsfraktion befassen. Informationen von "Schlesien heute" zufolge, sollen ausschließlich Bürger der Republik Polen entschädigt werden, die zum 31.12.1999 in der Republik Polen lebten. Damit würden auch die heute jenseits von Oder und Neiße lebenden Deutschen erfasst werden, nicht jedoch die deutschen Vertriebenen sowie die vor diesen Datum ausgewanderten oder geflüchteten Juden und Polen.
Nach Auffassung der CDU?Bundestagsfraktion stellt die Vertreibung ein fortdauerndes Unrecht dar. Die Bundesregierung wird deshalb anlässlich des 10. Jahrestages der Unterzeichnung des deutsch?polnischen Nachbarschaftsvertrages erneut über einen entsprechenden Antrag der Union im Bundestag aufgefordert, über bis heute andauernde Folgewirkungen der Vertreibung und sich daraus ergebende Fragen zu sprechen und diese einer Lösung zuzuführen.
In einem Gespräch mit der Tageszeitung "Dziennik Zachodni" hat der Vorsitzende der "Deutschen Arbeitsgemeinschaft Versöhnung und Zukunft" das kürzlich vom Sejm angenommene Reprivatisierungsgesetz begrüßt. Nach jahrzehntelanger Entrechtung der Nichtpolen sei das Gesetz ein "Akt der Gerechtigkeit" für alle heimatverbliebenen Deutschen und Oberschlesier, die nach 1945 vom polnischen Staat willkürlich enteignet , worden sind. Laut seinen Angaben, lägen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft bereits 7.000 Anträge auf Rückgabe von Eigentum vor. Insgesamt rechnet Brehmer im Industrierevier mit 30.000 Personen, die Anträge stellen werden. Der Sejm, das polnische Abgeordnetenhaus, beschloss kürzlich, dass jene Personen, die vom kommunistischen Polen enteignet wurden, ihren Altbesitz zur Hälfte zurückerhalten können, vorausgesetzt, dass sich die Häuser, Bäckereien oder Firmengebäude noch im Staatsbesitz befinden. Zudem muss der Antragsteller zum Zeitpunkt seiner Enteignung polnischer Staatsbürger gewesen sein. Für die Kaschuben, Masuren und Oberschlesier, die bis 1945 ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft besaßen, ist zudem die Ausnahmeregelung vorgesehen, das sie auch dann antragsberechtigt sind, wenn sie Polen vor dem 8. März 1984 verlassen haben. Dem Gesetz muss der Senat noch zustimmen. (UO)