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Mitte
Januar fand in Berlin ein Gespräch zwischen führenden Vertretern
des Bauernverbandes der Vertriebenen unter Führung des Präsidenten
Horst Hoferichter und Mitglieden der von Hartmut Koschyk, MdB, geleiteten
Arbeitsgruppe "Vertriebene und Flüchtlinge" der CDU/CSU?
Bundestagsfraktion statt. Zentrale Anliegen des Bauernverbandes der
Vertriebenen sind die Verwirklichung des Rechtes auf die angestammte
Heimat in einem vereinten Europa und eine gerechte Lösung für
die noch offenen Eigentums? und Vermögensfragen. Mit Sorge betrachtet
man die Gleichgültigkeit der rot?grünen Bundesregierung in
diesen Fragen. Gerade angesichts der sich abzeichnenden EU?Osterweiterung
erwartet man von der Bundesregierung, dass diese offenen Fragen auf
bilateraler Ebene angesprochen werden.
Wie Koschyk ausführte, hält es auch die CDU/CSU?Bundestagsfraktion
für wichtig, dass auch die berechtigten Anliegen der deutchen Heimatvertriebenen
in dem EU? Erweiterungsprozess eine angemessene Rolle spielen. Ein Antrag
der Union im Bundestag, auf die Aufhebung fortbestehender Vertreibungs?
und Enteignungsdekrete in den östlichen Nachbarstaaten zu drängen,
sei jedoch von der rot?grünen Regierungsmehrheit im Bundestag abgelehnt
worden.
Auch mit dem Anfang Januar vom polnischen Parlament verabschiedeten
Gesetz über die Reprivatisierung von Teilen der zwischen 1944 und
1962 enteigneten Vermögen werde sich die CDU/CSU?Bundestagsfraktion
befassen. Informationen von "Schlesien heute" zufolge, sollen
ausschließlich Bürger der Republik Polen entschädigt
werden, die zum 31.12.1999 in der Republik Polen lebten. Damit würden
auch die heute jenseits von Oder und Neiße lebenden Deutschen
erfasst werden, nicht jedoch die deutschen Vertriebenen sowie die vor
diesen Datum ausgewanderten oder geflüchteten Juden und Polen.
Nach Auffassung der CDU?Bundestagsfraktion stellt die Vertreibung ein
fortdauerndes Unrecht dar. Die Bundesregierung wird deshalb anlässlich
des 10. Jahrestages der Unterzeichnung des deutsch?polnischen Nachbarschaftsvertrages
erneut über einen entsprechenden Antrag der Union im Bundestag
aufgefordert, über bis heute andauernde Folgewirkungen der Vertreibung
und sich daraus ergebende Fragen zu sprechen und diese einer Lösung
zuzuführen.
In einem Gespräch mit der Tageszeitung "Dziennik Zachodni"
hat der Vorsitzende der "Deutschen Arbeitsgemeinschaft Versöhnung
und Zukunft" das kürzlich vom Sejm angenommene Reprivatisierungsgesetz
begrüßt. Nach jahrzehntelanger Entrechtung der Nichtpolen
sei das Gesetz ein "Akt der Gerechtigkeit" für alle heimatverbliebenen
Deutschen und Oberschlesier, die nach 1945 vom polnischen Staat willkürlich
enteignet , worden sind. Laut seinen Angaben, lägen der Deutschen
Arbeitsgemeinschaft bereits 7.000 Anträge auf Rückgabe von
Eigentum vor. Insgesamt rechnet Brehmer im Industrierevier mit 30.000
Personen, die Anträge stellen werden. Der Sejm, das polnische Abgeordnetenhaus,
beschloss kürzlich, dass jene Personen, die vom kommunistischen
Polen enteignet wurden, ihren Altbesitz zur Hälfte zurückerhalten
können, vorausgesetzt, dass sich die Häuser, Bäckereien
oder Firmengebäude noch im Staatsbesitz befinden. Zudem muss der
Antragsteller zum Zeitpunkt seiner Enteignung polnischer Staatsbürger
gewesen sein. Für die Kaschuben, Masuren und Oberschlesier, die
bis 1945 ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft besaßen,
ist zudem die Ausnahmeregelung vorgesehen, das sie auch dann antragsberechtigt
sind, wenn sie Polen vor dem 8. März 1984 verlassen haben. Dem
Gesetz muss der Senat noch zustimmen. (UO)
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