Die Kulturgüter gehören den Vertriebenen

BdV‑Präsidentin Erika Steinbach schreibt zum deutsch‑polnischen Kulturgüteraustausch:

Die aus den Vertreibungsgebieten verbrachten Kulturgüter und Archivalien sind Bestandteil der Kultur der vertriebenen deutschen Bevölkerung und damit auch Bestandteil der gesamtdeutschen Kultur. Sie gehören entscheidend zur Identität der Heimatvertriebenen und dürfen ihnen aus moralischen, völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Gründe nicht entzogen werden.

Das Argument diese Kulturgüter gehören in die Region, aus der sie verbracht worden sind; trifft nicht zu. Die Kulturgüter gehören primär 2u den Menschen, für die sie geschaffen worden sind, und sind ein Teil ihrer Identität und wicht der Region, in der jetzt andere leben. Das ,betrifft vor allem die in der Bundesrepublik .Deutschland aus den ehemaligen deutschen :Provinzen ausgelagerten Archivalien. Es kann eicht hingenommen werden, dass beispielsweise Archivalien, die 700 Jahre deutsche Geschichte in den Räumen um Breslau, Danzig, :Stettin und Königsberg beurkunden und die ,Existenz von Generationen Schlesier, Oberschlesier, Danziger, Westpreußen, Ostpreußen, .Pommern und Ostbrandenburger dokumentieren, aus der Hand gegeben werden sollen. Insbesondere die von der sogenannten Kopernikusgruppe vorgeschlagene „Pflege von Unterschiedlichen Kontext verbrachten Kulturgütern in dem historischen Raum der Entstehung" stellt keine akzeptable Lösung dar. Sie bedeutet in letzter Konsequenz, dass die bei oder vor der Vertreibung in den Westen .zeitgenommenen oder ausgelagerten wenigen geretteten Kulturgegenstände aus den ehemaligen deutschen Reichsprovinzen heute nach Polen abgegeben werden müssten, während andererseits die von den Polen wider das Völkerrecht zurückbehaltenen deutschen Kulturgüter, die heute hauptsächlich in Warschau oder Krakau lagern, dort verbleiben dürften.

Dies aber würde die deutschen Heimatvertriebenen auch noch ihrer belegbaren kulturellen .Wurzeln berauben und ihnen damit ein entscheidendes Stück ihrer Identität nehmen. Das wäre unmenschlich und entspräche auch nicht der gängigen Staatenpraxis auf diesem Gebiet. Der Auftrag des Bundesvertriebenengesetzes zur Wahrung des Bewusstseins der ostdeutschen Kultur und Geschichte ist für Bund und Länder unverändert gültig.

Der BdV erkennt des Bemühen Polens an, sich unvoreingenommen mit der Geschichte der alten deutschen Siedlungsgebiete zu befassen. Kopien von Archivgut können dafür beim heutigen Stand der Technik hergestellt werden, ohne dass Deutschland die Originale seines kulturellem Erbes aus der Hand geben muss.

Bei gutem Willen kann es Lösungsmöglichkeiten in beiderseitigem Einverständnis geben. Die deutschen Vertriebenen praktizieren seit Jahrzehnten mit den jetzt in ihren Heimatgebieten lebenden Menschen eine gute Zusammenarbeit auf vielen Ebenen. Dies sollte weiter gefördert und international stärker geachtet werden.