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Die
Kulturgüter gehören den Vertriebenen BdV‑Präsidentin
Erika Steinbach schreibt zum deutsch‑polnischen Kulturgüteraustausch: Die
aus den Vertreibungsgebieten verbrachten Kulturgüter und Archivalien
sind Bestandteil der Kultur der vertriebenen deutschen Bevölkerung und
damit auch Bestandteil der gesamtdeutschen Kultur. Sie gehören entscheidend
zur Identität der Heimatvertriebenen und dürfen ihnen aus moralischen,
völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Gründe nicht entzogen werden. Das
Argument diese Kulturgüter gehören in
die
Region, aus der sie verbracht worden sind; trifft nicht zu. Die Kulturgüter
gehören primär 2u den Menschen, für die sie geschaffen worden sind,
und sind ein Teil ihrer Identität und wicht der Region, in der jetzt
andere leben. Das ,betrifft vor allem die in der Bundesrepublik .Deutschland
aus den ehemaligen deutschen :Provinzen ausgelagerten Archivalien. Es
kann eicht hingenommen werden, dass beispielsweise Archivalien, die
700 Jahre deutsche Geschichte in den Räumen um Breslau, Danzig, :Stettin
und Königsberg beurkunden und die ,Existenz von Generationen Schlesier,
Oberschlesier, Danziger, Westpreußen, Ostpreußen, .Pommern und Ostbrandenburger
dokumentieren, aus der Hand gegeben werden sollen. Insbesondere die
von der sogenannten Kopernikusgruppe vorgeschlagene „Pflege von Unterschiedlichen
Kontext verbrachten Kulturgütern in dem historischen Raum der Entstehung"
stellt keine akzeptable Lösung dar. Sie bedeutet in letzter Konsequenz,
dass die bei oder vor der Vertreibung in den Westen .zeitgenommenen
oder ausgelagerten wenigen geretteten Kulturgegenstände aus den ehemaligen
deutschen Reichsprovinzen heute nach Polen abgegeben werden müssten,
während andererseits die von den Polen wider das Völkerrecht zurückbehaltenen
deutschen Kulturgüter, die heute hauptsächlich in Warschau oder Krakau
lagern, dort verbleiben dürften. Dies
aber würde die deutschen Heimatvertriebenen auch noch ihrer belegbaren
kulturellen .Wurzeln berauben und ihnen damit ein entscheidendes Stück
ihrer Identität nehmen. Das wäre unmenschlich und entspräche auch nicht
der gängigen Staatenpraxis auf diesem Gebiet. Der Auftrag des Bundesvertriebenengesetzes
zur Wahrung des Bewusstseins der ostdeutschen Kultur und Geschichte
ist für Bund und Länder unverändert gültig. Der
BdV erkennt des Bemühen Polens an, sich unvoreingenommen mit der Geschichte
der alten deutschen Siedlungsgebiete zu befassen. Kopien von Archivgut
können dafür beim heutigen Stand der Technik hergestellt werden, ohne
dass Deutschland die Originale seines kulturellem Erbes aus der Hand
geben muss. Bei
gutem Willen kann es Lösungsmöglichkeiten in beiderseitigem Einverständnis
geben. Die deutschen Vertriebenen praktizieren seit Jahrzehnten mit
den jetzt in ihren Heimatgebieten lebenden Menschen eine gute Zusammenarbeit
auf vielen Ebenen. Dies sollte weiter gefördert und international stärker
geachtet werden. |