Kwasniewski blockiert Reprivatisierung

Keine Korrektur kommunistischer Enteignungen

Der polnische Präsident Kwasniewski hat am 22. März das vom Parlament verabschiedete Gesetz über die Rückgabe von unter den Kommunisten enteignetem Besitz mit dem Veto belegt. Für seine Entscheidung machte Kwasniewski vor allem finanzielle Gründe geltend. Weiter kritisierte er die Kriterien zur Auswahl der Bezugsberechtigten.

 

In einem Rundfunkgespräch sagte er, die Regierung sei bei der Formulierung des Gesetzes von rund 170.000 Restitutionsgesuchen und Gesamtkosten von etwa 44 Milliarden Zloty ausgegangen. Dies entspricht etwa 20 Prozent des derzeitigen polnischen Staatshaushaltes. Andere seriöse Schätzungen würden jedoch von Gesamtkosten bis zu 60 Milliarden Zloty ausgehen. In diesem Zusammenhang wies Kwasniewski darauf hin, dass der Staatshaushalt durch die geplante Rentenreform voraussichtlich mit 53 Milliarden Zloty sowie die absehbare Strukturreform der Landwirtschaft mit 24 Milliarden Zloty bereits extrem stark belastet werde. Die Auszahlung von Restitutionen könne in dieser Situation Polen in ein Finanzchaos führen und der weiteren wirtschaftlichen Aufschwung zu internationaler Konkurrenzfähigkeit unmöglich machen.

Weiter kritisierte Kwasniewski, dass nach dem Gesetzentwurf nur Personen, die Ende 1999 im

 

Besitz der polnischen Staatsbürgerschaft waren, entschädigt werden konnten. Juden und Emigranten seien ausgeschlossen gewesen. Dies hätte zu unabsehbaren internationalen Komplikationen führen können. Über die Eigentumsansprüche vertriebener Deutscher verlor Kwasniewski kein Wort.

Unabhängig davon dürfte mit der Rückweisung Kwasniewskis das Reprivatisierungsgesetz der Regierung Buzek endgültig gescheitert sein, denn den Befürwortern fehlt im Parlament die notwendige Dreifünftelmehrheit zur Überstimmung des Vetos. Ob nach den Wahlen im Herbst erneut das Thema der Restitutionen aufgegriffen wird ist eher fraglich.

Auf der anderen Seite steht die polnische Regierung unter Zugzwang, weil im Fortschrittsbericht der EU‑Kommission zum Stand der Vorbereitung Polens auf die EU­ Osterweiterung das derzeitige polnische Eigentumsrecht ausdrücklich kritisiert worden war. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Europäische Union tatsächlich eine Reform des polnischen Eigentumsgesetzes als Bedingung für einen polnischen EU‑Beitritt fordert. Eher ist jedoch damit zu rechnen, dass auch auf EU‑Ebene ähnlich wie in den deutschpolnischen Beziehungen offene Vermögensfragen nur rhetorisch offen gehalten werden, im politischen Alltag aber keine Rolle spielen. th ( UO)