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Kwasniewski
blockiert Reprivatisierung Keine
Korrektur kommunistischer Enteignungen Der polnische Präsident Kwasniewski hat am 22. März das vom Parlament
verabschiedete Gesetz über die Rückgabe von unter den Kommunisten
enteignetem Besitz mit dem Veto belegt. Für seine Entscheidung
machte Kwasniewski vor allem finanzielle Gründe geltend. Weiter
kritisierte er die Kriterien zur Auswahl der Bezugsberechtigten.
In einem Rundfunkgespräch
sagte er, die Regierung sei bei der Formulierung des Gesetzes
von rund 170.000 Restitutionsgesuchen und Gesamtkosten von etwa
44 Milliarden Zloty ausgegangen. Dies entspricht etwa 20 Prozent
des derzeitigen polnischen Staatshaushaltes. Andere seriöse Schätzungen
würden jedoch von Gesamtkosten bis zu 60 Milliarden Zloty ausgehen.
In diesem Zusammenhang wies Kwasniewski darauf hin, dass der Staatshaushalt
durch die geplante Rentenreform voraussichtlich mit 53 Milliarden
Zloty sowie die absehbare Strukturreform der Landwirtschaft mit
24 Milliarden Zloty bereits extrem stark belastet werde. Die Auszahlung
von Restitutionen könne in dieser Situation Polen in ein Finanzchaos
führen und der weiteren wirtschaftlichen Aufschwung zu internationaler
Konkurrenzfähigkeit unmöglich machen. Weiter kritisierte Kwasniewski,
dass nach dem Gesetzentwurf nur Personen, die Ende 1999 im
Besitz der polnischen
Staatsbürgerschaft waren, entschädigt werden konnten. Juden und
Emigranten seien ausgeschlossen gewesen. Dies hätte zu unabsehbaren
internationalen Komplikationen führen können. Über die Eigentumsansprüche
vertriebener Deutscher verlor Kwasniewski kein Wort. Unabhängig davon dürfte
mit der Rückweisung Kwasniewskis das Reprivatisierungsgesetz der
Regierung Buzek endgültig gescheitert sein, denn den Befürwortern
fehlt im Parlament die notwendige Dreifünftelmehrheit zur Überstimmung
des Vetos. Ob nach den Wahlen im Herbst erneut das Thema der Restitutionen
aufgegriffen wird ist eher fraglich. Auf der anderen Seite
steht die polnische Regierung unter Zugzwang, weil im Fortschrittsbericht
der EU‑Kommission zum Stand der Vorbereitung Polens auf
die EU Osterweiterung das derzeitige polnische Eigentumsrecht
ausdrücklich kritisiert worden war. Die kommenden Monate werden
zeigen, ob die Europäische Union tatsächlich eine Reform des polnischen
Eigentumsgesetzes als Bedingung für einen polnischen EU‑Beitritt
fordert. Eher ist jedoch damit zu rechnen, dass auch auf EU‑Ebene
ähnlich wie in den deutschpolnischen Beziehungen offene Vermögensfragen
nur rhetorisch offen gehalten werden, im politischen Alltag aber
keine Rolle spielen. th ( UO)
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