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Nachruf ohne Tränen

von Herbert Hupka, Ehrenvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien

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Am 1. Januar 2001 folgt dem „Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien", Staatsminister Dr. Michael Naumann Professor Dr. Nida-Rümelin. Das Amt eines Staatsministers für Kultur und Medien (im bürokratischen Umgang mit BKM abgekürzt, was wie Bundesministerium für Kultur und Medien klingt und wohl auch klingen soll) war eine Erfindung von Bundeskanzler Gerhard Schröder. Der neue Mann, aufgrund seines Lebenslaufes bestens mit den Medien vertraut, wurde in der Öffentlichkeit bald viel genannt und gerühmt. Endlich liege die Kultur und der ganze Kulturbetrieb in der festen Hand eines Könners, eines Intellektuellen, der für Ordnung sorgen und Initiativen entfachen wird. Aber dann wurde bekannt, dass hier jemand ebenso rechthaberisch wie zentralistisch auf dem Felde der Kultur und der Medien fuhrwerkte. „Ich weiß, wo es lang geht, und die Betroffenen haben sich danach zu richten." Großen Aufstand gab es in der Öffentlichkeit, als der Staatsminister, in der Hierarchie einer Bundesregierung einem Staatssekretär gleichzusetzen, den Föderalismus unseres kulturellen Selbstverständnisses in Frage stellte und gegen die Kulturhoheit der Bundesländer das Feuer eröffnete. Er habe nach dem Begriff des Föderalismus im Grundgesetz gesucht und sei nicht fündig geworden. Der wohlbegründete Widerspruch konnte gar nicht ausbleiben. Aber auch sein Vorstoß gegen den bislang unabhängigen Sender „Deutsche Welle" erregte Unmut.

Leider ist in der Öffentlichkeit kaum be­achtet worden, in welcher Weise besagter Staatsminister geradezu brutal auf dem Fel­de der Kultur der aus der Heimat vertrie­benen Deutschen gewütet hat. In den vie­len Verabschiedungen, die nach der Nach­richt von Michael Naumanns Rücktritt Ende November 2000 zu vernehmen waren, selbstverständlich wieder medienweit, fand sich kaum eine Notiz über das grausame Fehlverhalten dieses Staatsministers gegenüber dem kulturellen Erbe der Vertriebenen. Eine Ausnahme die CSU-Bundestagsabgeordnete Renate Blank, Mitglied im Ausschuß für Kultur und Medien. Sie erinnerte an „die massiv verringerten Mittel für die Förderung der Kulturarbeit in früheren deutschen Gebieten ( § 96) nicht nur die Vertriebenenorganisationen kritisieren hier." Es muß aber auch gleich angemerkt werden, dass in diesem Ausschuß und auch in der Öffentlichkeit die beiden Bundestagsabgeordneten Dr. Norbert Lammert (CDU) und Hartmut Koschyk (CSU) wiederholt und heftig gegen das gewaltsam einschneidende Vorgehen von Michael Naumann und seiner Behörde wider die Kultur des historischen Ostdeutschlands, des Sudetenlandes und der deutschen Siedlungsgebiete opponiert haben. Aber da die Vertriebenen als die Überlebenden der Katastrophe des Zweiten Weltkrieges bewußt von der Politik und in der Öffentlichkeit ausgegrenzt werden, hat alI dies nirgendwo Aufsehen erregt, die Presse derVertriebenen einmal ausgenommen.

Michael Naumann hatte eine „Konzeption zur Erforschung und Präsentation deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa" vorgelegt. Sogar eine Anhörung im Deutschen Bundestag seitens des Ausschusses für Kultur und Medien unter Leitung derVorsitzenden Dr. Elke Leonhardt (SPD), inzwischen auf Naumanns Druck durch Monika Griefahn (SPD) abgelöst, fand statt, aber der Beauftragte blieb samt Konzeption hartnäckig. Es soll alles anders werden, bis in die Namensgebung für die „Ostdeutsche Galerie" in Regensburg und das "Bundesinstitut für ostdeutsche Kultur und Geschichte" in Oldenburg, denn man stößt sich an der Bezeichnung „ostdeutsch". Das Fallbeil über den Namen ist zwar noch nicht gefallen, aberTendenz und Absicht sind offenkundig, zugleich für die ganze „Konzeption".

Inzwischen ist bereits das Schlimmste schon geschehen. Die beiden Stiftungen Ostdeutscher Kulturrat, seit 50 Jahren bestehend, und die Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen, 25 Jahre alt, erhalten keine institutionelle Förderung mehr durch die Bundesregierung. Dies bedeutet, dass weit über zehn wissenschaftliche Mitarbeiter arbeitslos geworden sind. Wie und ob überhaupt mit Projekten, über deren Möglichkeit erst drei Instanzen befinden, das Bundesinstitut, das Bundesverwaltungsamt und schließlich der Staatsminister als Beauftragter der Bundesregierung weitergearbeitet werden kann, ist bis zur Stunde fraglich. Die kulturelle Breitenarbeit soll in Zukunft nur auf vier Regionen beschränkt unter der Ägide der jeweiligen Museen stattfinden dürfen. Über das Wie schweigt man sich aus. Das Kulturwerk Schlesien in Würzburg erhält vom 1. Januar 2001 gleichfalls keine Bundesmittel als Institution und darf auf das Glück hoffen, dass Projekte genehmigt werden. Auch hier mußten wissenschaftliche Mitarbeiter gekündigt werden. Die Künstlergilde in Esslingen erhält einen neuen Namen und muß sich in Potsdam als etwas Neues, noch keineswegs Ausgereiftes neu konstituieren. Es soll jetzt alles zentralisiert, professionalisiert und verwissenschaftlicht werden. Berlin bestimmt dank der finanziellen Zumessung über den Etatposten und damit über das Tun und die Richtung dessen, was geschehen soll und nicht geschehen darf. Man habe die Zeichen der Zeit nicht verstanden, so lautete der grobe Einwand gegen das bisherige Planen und Handeln der verschiedenen, aus Eigeninitiative entstandenen Einrichtungen. Aber dieser Idealismus, in eigener Sache für die Pflege, Bewahrung, Sicherung und Fortschreibung der ostdeutschen Kultur zu arbeiten, soll verstummen. Es darf nur so gearbeitet werden, wie es der Kulturbeauftragte wünscht! Übrigens bedurfte es nicht erst einer Aufmunterung zur grenzüberschreitenden Kulturarbeit angesichts der jetzt gegebenen Verhältnisse nach dem Untergang des Kommunismus. Das Gegenteil ist richtig, infolge der Neukonstruktionen und der abrupten Beendigung der bisherigen Verbindungen in die Heimat und zu den unmittelbaren Nachbarn bricht erst einmal vieles zu­sammen, was gerade erst begonnen werden konnte. Proteste aus Breslau oder Königsberg waren bereits zu vernehmen!

Man wird an das Wort erinnert: bevor man das schmutzige Wasser ausgießt, soll man dafür sorgen, dass sauberes Was­ser beschafft wird. Aber der bisherige Beauftragte hat erst einmal alles Bisherige in Frage gestellt oder gleich ganz zerstört, ohne bereits die Gewißheit vermitteln zu können, etwas Neues von Bestand überhaupt schaf­fen zu können. Fazit im Rückblick auf zwei Jahre Wirken von Michael Naumann: ein Scherbenhaufen, im wahrsten Sinne des Wortes. Da die „Konzeption zur Kulturförderung des Bundes auf der Grundlage von § 96 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsge­setzes" seit dem 20. September 2000 Beschluß des Bundeskabinetts ist, wird, wie zu befürchten ist, Michael Naumanns Nachfolger diesen Beschluß ausführen müssen, zum Verhängnis der Kultur der deut­schen Vertriebenen, und diese ostdeutsche Kultur ist ein Teil der gesamtdeutschen Kultur, der Leitkultur Deutschlands.

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Schlesische Notizen

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Kardinal Josef Ratzinger besuchte die katholische Fakultät der Universität Oppeln. Während der Eröffnung des Studienjahres der seit sieben Jahren bestehenden theologischen Fakultät äußerte der Kardinal, zugleich Präfekt der Vatikanischen Glaubens-Kongregation, seine Zufriedenheit über die bisher geleistete Arbeit. Die Einrichtung einer in die Universität integrierten katholischen Fakultät ist das besondere Verdienst des gebürtigen Oberschlesiers und heutigen Erzbischofs der Diözese Oppeln, Erzbischof Nossol.
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„Insgesamt ist das Verhältnis zwischen Mehrheit und Minderheit sehr gut", dies die Aussage des in Oppeln amtierenden Wojewoden für das Oppelner Schlesien, Adam Penziol: „Die deutsche Minderheit stellt derzeit in 31 Gmeinden und in fünf Kreisvertretungen die Mehrheit. Das ist ein Novum in der polnischen Politik. Noch vor 13-15 Jahren wurde der deutschstämmigen Bevölkerung das Recht abgesprochen, als Minderheit aufzutreten. Die sozialistische Doktrin lautete: Es gibt nur ein Volk, für eine Minderheit war da kein Platz. Speziell in Schlesien vertrat man die Ansicht: Wenn es hier je Deutsche gab, dann irgendwann einmal in grauer Vorzeit. Tatsächlich gibt es hier Deutsche seit vielen Generationen." Also doch!

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Ortwin Lowack, Präsident der Bundesdelegiertenversammlung - Schlesische Landesvertretung - der Landsmannschaft Schlesien hat sein Amt niedergelegt. Nahezu zwölf Jahre hatte er dieses Amt inne und war stets mit großer Mehrheit oder einstimmig wiedergewählt worden. In der Erklärung von Ortwin Lowack heißt es: „Die (jüngste) Bundesvorstandssitzung hat gezeigt, dass zu unterschiedliche Auffassungen im Umgang miteinander und in der Führung von Menschen bestehen." Außerdem verweist Lowack, der nach dem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag wieder als Rechtsanwalt in der Sozietät Lowack & Lowack in Bayreuth arbeitet, darauf: „Meine Entscheidung ist definitiv und entspricht meinem zeitraubenden und anspruchsvollen Beruf." Als Leiter der politischen Hauptkundgebungen während der Deutschlandtreffen der Schlesier war Lowack, 1942 in Gleiwitz geboren und für mehrere Wahlperioden für die CDU in den Deutschen Bundestag entsandt, weithin bekannt geworden.

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Für das Jahr 2000 ist wieder über drei Aufenthalte und die Betreuung der evangelischen Gemeinden in Breslau, Liegnitz, Gremsdorf, Schweidnitz, Waldenburg, Lauban und Bad Warmbrunn zu berichten. „Höhepunkt der schlesischen Aufenthalte war der Gottesdienst in der Liebfrauenkirche in Liegnitz zum Erntedankfest am 1. Oktober 2000 mit der Wiederweihe der restaurierten großen Orgel durch Landesbischof Jan Szarek. Über 200 Besucher nahmen daran teil." Am 7. Oktober 2001 wird wieder am Erntedankfest „eine Goldene Konfirmation für alle Schlesier, die 1951 und davor in Schlesien oder auch an neuem Ort konfirmiert wurden", gefeiert werden. Anmeldung: Pastor Meißler, Sohrhof 6, 22607 Hamburg. 

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Hans Poelzig in Breslau, Architektur und Kunst, 1900 - 1916, dies der Titel einer Ausstellung im Breslauer Architekturmuseum. Im Begleittext in deutsch und polnisch heißt es: 1900 wurde der 31jährige Hans Poelzig (1869­1936) an die Königliche Kunst- und Gewerbeschule in Breslau berufen. Poelzigs Werke in Schlesien, die zu einem guten Teil erhalten sind, stehen im Mittelpunkt der Ausstellung. Die Bauten und Entwürfe werden im Kontext der äußerst facettenreichen Breslauer Kulturszene der Zeit gezeigt." Nach Breslau wird die Ausstellung vom 4. Februar bis 25. März 2001 im Oberschlesischen Landesmuseum in Ratingen zu sehen sein, vom 26. April bis 3. Juni in Dresden, Landesmuseum der Vorgeschichte, und dann im Landesmuseum Schlesien vom 16. Juli bis 2. September in Görlitz.

SN

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Initiative zum Gedenken an deutsche Zwangsarbeiter

Erklärung zum Abstimmungsverhalten im Rahmen der im letzten Halbjahr erfolgten Abstimmung über das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" im Deutschen Bundestag, durch den Landesvorsitzenden der UMV der CDU in NRW, Dr. Peter Paziorek, MdB.

Grundsätzlich, so Paziorek, halte er das Anliegen der Entschädigungsleistungen für berechtigt. Die Bedenken für Paziorek erwachsen aus der Überzeugung, dass es bei den gesetzlichen Regelungen zu Lasten deutscher Zwangsarbeiter eine Schieflage gibt, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges verschleppt und zur Zwangsarbeit gezwungen wurden. Die Gerechtigkeitslücke entsteht nach Meinung von Paziorek dadurch, dass die Bundesregierung sich weigert, auch diesen deutschen Opfern von Zwangsarbeit entgegenzukommen.

Paziorek verweist hierzu auf ein Lager in der Stadt Grottkau / Oberschlesien, dem heutigen Grodkow. In diesem Lager waren nach dem 8. Mai 1945 deutsche Zwangsarbeiter interniert. Mindestens 250 Deutsche sollen dort zu Tode gekommen sein. Paziorek weist ausdrücklich darauf hin, dass es ihm bei seiner Stellungnahme im Deutschen Bundestag nicht um eine Auf­rechnung geht. Vielmehr sei es sein Anliegen, dass deutlich werde, dass alle Staa­ten der Welt die Verpflichtung haben, durch humanitäre Gesten zumindest teilweise Verstöße gegen die Menschlichkeit wieder gutzumachen.

Paziorek: „Wir müssen die schlimmen Geschehnisse im Geist der Versöhnung aufarbeiten und das Gedenken an die Opfer aufrecht erhalten unabhängig davon ob es deutsche oder nichtdeutsche Opfer waren." Paziorek verweist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass seit Mai diesen Jahres eine Gedenktafel auf dem Friedhof von Grodkow an die Opfer des Zweiten Weltkrieges erinnert.

Dieses Tatsache belegt nach Ansicht von Paziorek die Bereitschaft vieler polnischer Verantwortlicher, sich der eigenen geschichtlichen Verantwortung zu stellen.

 
 

Zeitzeugen gesucht!

Wer hat die Vertreibung am 14. Juli 1945 aus Bad Salzbrunn selbst miterlebt / miterlitten oder kennt jemanden, der dabei war?

Hinweise an Ekkehard Kuhn, Redaktion Zeitgeschichte im ZDF, 55100 Mainz, Postfach 4040.

 

Wir wollen diese Schilderung mit in unseren 6-Teiler über Flucht und Vertreibung einbauen, der im ZDF im Herbst 2001 ausgestrahlt werden soll.

 
Das Schicksal deutscher Zwangsarbeiter
Aus der Festrede zum "Tag der Heimat" des parlamentarischen Geschäftsführers der CDU, Manfred Grund

Sie haben sich mit mir einen Politiker der neuen Bundesländer eingeladen. Ich will bewusst auf die Bezeichnung „Ostdeutschland" im Zusammenhang mit den Bundesländern Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg­Vorpommern verzichten. Denn Mecklenburg-Vorpommern ist Norddeutschland und Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen liegen in Mitteldeutschland.

Nun gibt es Leute, die haben mit der Bezeichnung „Mitteldeutschland" im Zusammenhang mit Sachsen-Anhalt oder Thüringen ihre Probleme. Manche möchten es gern aus Gründen der „political correctness" verschweigen. Denn wenn Thüringen zu Mitteldeutschland gehört, muß es rein geographisch ein anderes Ostdeutschland geben.

Flucht und Vertreibung hat es offiziell in der sowjetischen Zone, der späteren DDR, nie gegeben. Erinnerung wurde nicht zugelassen, und damit gab es für den Einzelnen auch keine Erlösung aus dem Thema von Flucht und Vertreibung. Um so größer war die Befreiung, als mit dem Fall der Mauer erstmals auch wieder ein Bekenntnis zur Heimat möglich wurde. Förmlich aus dem Nichts entstanden Landsmannschaften und Verbände...

Nach wie vor gelten und wirken die Benesch-Dekrete. Damit wurden Mord, Vertreibung, Schändung und Diebstahl staatlich sanktioniert und straffrei gestellt. Obrigens nicht nur den Deutschen gegenüber, sondern auch der ungarischen Minderheit. Einer wirklichen Aussöhnung von Deutschen und Tschechen stehen die BeneschDekrete entgegen. Sie gehören auf den Müll der Geschichte. Der tschechische Staat muss sie für ungültig von Anfang an erklären.

Mit Blick auf die Osterweiterung der EU muß gesagt werden, mit den Benesch-Dekreten im Rucksack gehört die Tschechische Republik nicht in das freiheitliche Europa.

Zur Wahrheit gehört leider auch, dass die jetzige Bundesregierung zu verstehen gibt, dass nach ihrer Auffassung keine diskriminierenden Vertreibungs- und Enteignungsdekrete mehr angewendet würden. Sie bezieht sich auf eine Aussage des tschechischen Ministerpräsidenten Zeman, der im März 1999 in Bonn erklärte, dass „die Wirksamkeit einiger Maßnahmen nach dem Zweiten Weltkrieg wie die Dekrete des Präsidenten der Tschechoslowakei erloschen sei". Das ist falsch und darauf müssen wir weiterhin beharrlich hinweisen.

Der tschechische Verfassungsrichter Antonin Prochazka stellte Ende letzten Jahres fest, dass solche Dekrete „weiter gültig und Teil tschechischer Rechtsordnung seien". Er selbst entscheidet heute noch auf der Grundlage fortgeltender Benesch-Dekrete über Recht oder Unrecht in Angelegenheiten, bei denen es um Vermögensrückgabe und Entschädigung gehe. Das tschechische Amnestie-Gesetz vom B. Mai 1946 kennt die so genannte „gerechte Vergeltung" gegenüber anderen Volksgruppen...

Um zu einer weiteren Vertiefung der Europäischen Union zu kommen, erarbeitet ein europäischer Grundrechtekonvent derzeit eine Grundrechtecharta [Anm. d. Red.: Auf dem EU-Gipfel in Nizza wurden inzwischen weitreichende Einigungen zu einer Grundrechtecharta erzielt]. Die Vertreibungserfahrungen und besonders das Schicksal der deutschen Vertriebenen haben deshalb die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion bewogen, selbst Vorschläge für die Grundrechtecharta einzubringen. Ein Vorschlag bezieht sich auf die Einführung des Rechtes auf die Heimat in die Grundrechtecharta. Jeder Mensch soll das Recht haben, in Frieden, Sicherheit und Würde in seiner Wohnstätte, seiner Heimat und in seinem Land zu verbleiben. Niemand darf durch Gewalt oder Zwang aus seiner Heimat vertrieben werden. Vertriebene und Flüchtlinge sollen das Recht auf Rückkehr in ihre angestammte Heimat haben. Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen fordert bereits diese Rechte. Die Charta, die vor 50 Jahren im Geist der Versöhnung und der Aussöhnung unterzeichnet wurde, ist aktueller denn je.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützen wir nachdrücklich die Bemühungen des Bundes der Vertriebenen, in Berlin ein „Zentrum gegen Vertreibung" als Dokumentations-, Ausstellungs- und Forschungseinrichtung zu schaffen. Das Thema „Vertreibung" ist wesentlicher Bestandteil deutscher und europäischer Geschichte, wobei die Vertreibung der Deutschen mit 15 Millionen Menschen zahlenmäßig die größte Vertreibung ist, die es bisher auf dem Erdball gegeben hat, mit bis heute wirkenden Veränderungen in Ost- und Mitteleuropa. Deshalb ist die ablehnende Reaktion des Bundeskanzlers nicht zu akzeptieren...

Meine Fraktion hat stets auch auf das Thema der deutschen Zwangsarbeiter hingewiesen. Denn es scheint verdrängt und vergessen, dass Millionen Deutsche vor und nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in fremden Ländern unbezahlte Zwangsarbeit leisten mussten.

Allein 1944/1945 wurde nahezu eine Million Deutscher- unter ihnen Frauen und Kinder - unter unmenschlichen Bedingungen zur Zwangsarbeit in sowjetische, polnische, tschechische und jugoslawische Arbeitslager verschleppt. Auf den Transporten starben etwa zehn Prozent der Deportationsopfer an Mißhandlungen, Hunger und Kälte. Fast die Hälfte der sogenannten „Reparations-Verschleppten" starb in den Lagern.

In Polen und den Gebieten unter polnischer Verwaltung wurden nach 1945 insgesamt 1225 Lager für deutsche Zivilpersonen unterhalten. In diesen Zwangsarbeitslagern herrschte unbeschreibliche Grausamkeit. Planmäßiges Erschießen von arbeitsunfähigen Alten und Kranken gehörte in verschiedenen Lagern zum Tagesgeschäft. Allein im Lager Lamsdorf (Oberschlesien) starben von 8000 Insassen 6048.

Nicht anders in der Tschechoslowakei: Hier wurden nach dem Zweiten Weltkrieg mehr als 2000 Arbeits-, Straf- und Internierungslager für deutsche Zivilpersonen betrieben. Auch in diesen Lagern waren die Grausamkeiten unbeschreiblich. Die unmenschlichen Zustände in den jugoslawischen Lagern waren noch schlimmer: In 1562 Lagern mussten praktisch alle Jugoslawiendeutschen Zwangsarbeit ver richten. SN (SAV)

 
Der Fall Loitzidou

Nach dem geltenden Völkerrecht sind Völkermorde und Vertreibungen, egal mit welchen Mitteln sie erreicht werden, Menschenrechtsverletzungen höchsten Gra­des und müssen, wenn möglich, geahndet und rückgängig gemacht werden. Dies trifft für die meisten Vertreibungen in Europa im 20. Jahrhundert nicht zu, schon gar nicht für die zahlenmäßig größte Vertreibung von 15 Millionen Deutschen aus den deutschen Ostgebieten. Die Formu­lierung von Menschenrechten und die Ein­setzung von Gremien und Gerichtshöfen, die Verletzungen feststellen, verurteilen und ahnden, hielt mit der Schnelligkeit im­mer neuer, schrecklicher Menschenrechtsverletzungen nicht Schritt.

Inzwischen wurde ein Europäischer Gerichtshof und ein Internationaler Ge­richtshof gegründet, die verschiedene Auf­gaben haben. Der Internationale Ge­richtshof spricht Recht, wenn der Kläger zuvor ein Verfahren vor einem nationalen Gerichtshof angestrengt und verloren hat.

Ein Fall vor dem Internationalen Ge­richtshof gibt Hoffnung, Menschenrechtsverletzungen zukünftig angemessen zu ahnden.

Frau Loizidou, eine Landbesitzerin aus dem Norden Zyperns, verlor große Land­besitzungen in Nordzypern durch Enteig­nung und Vertreibung durch den türkischen Staat. Sie klagte beim türkischen Gerichtshof auf Rückgabe und Entschädigung und verlor das Verfahren. Begründung der Klageabweisung: „Der türkische Staat sei juristisch für den nördlichen Teil Zyperns nicht zuständig."

Frau Loizidou erhob nun Klage beim Internationalen Gerichtshof und gewann das Verfahren. Das Urteil wurde begründet: „Die Türkei ist seit 1985 der Internationalen Menschenrechtskonvention beigetreten. Damit haftet sie auch für Vertreibungen und Schäden in ihrem Verwaltungsgebiet Nordzypern. Die Türkei wurde verurteilt, jährlich rückwirkend eine Entschädigung von 1,5 Millionen türkische Lira an die Klägerin zu zahlen. Vollstrecker des Urteils ist der Ministerrat des Europarates. Nicht geklärt blieb die Frage: Wie lange besteht eine Eigentumsoption?

Da die Formulierung und Durchsetzung der Menschenrechte mit der Zunahme an Menschenrechtsverletzungen nicht Schritt hält, sind die bisher geschaffenen Einrichtungen und Formulierungen ständig zu überprüfen. Die heute gültige Menschenrechtskonvention ist nach Meinung vieler Experten nicht ausreichend und müßte der Realität angeglichen werden. Ihre Anwendung darf sich nicht nur auf Menschenrechtsverletzungen ab ihrem Inkrafttreten erstrecken, wie dies die geplante Grundrechtscharta der Europäischen Union tut. Halbherzige Lösungen dienen nicht der Befriedung ethnischer Gruppen, deren Rechte grob verletzt wurden.

 

Marlies Schiebuhr (SN)

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Polnisches

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Kattowitzer Hütte sucht Investoren. Der größte Stahlproduzent mit 7 000 Beschäftigten und 7 000 in Betrieben, die mit der Kattowitzer Hütte eng verbunden sind, hatte 1999 Nettoverluste in Höhe von etwa 100 Millionen DM. Für das Jahr 2000 waren die Nettoverluste mit 35,5 Millionen DM vorgesehen und eingeplant, aber diese Summe wird in der Bilanz des Jahres 2000 weit überschritten. Der britisch-holländische Konzern Corus hat die Verhandlungen über eine Beteiligung an der Privatisierung inzwischen abgebrochen. Die Kattowitzer Hütte ist im ganzen mit 576 Millionen Dollar verschuldet, wie „Rzeczpospolita" gemeldet hat. Die Privatisierung der Firma sollte nicht in der üblichen Form durchgeführt werden. Es sollten Tochterfirmen mit Fremdkapital gegründet werden, an denen sich das Hüttenwerk mit Teilen seines Kapitals und den Verbindlichkeiten beteiligen würde. Die „Undurchsichtigkeit des Privatisierungsprogrammes ist schuld an dem Abbruch der Verhandlungen." Auch der ausländische Konzern Danieli war zuvor bereits für die Umstrukturierung des Kattowitzer Hüttenwerkes gewonnen worden.

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Mangelnder Umweltschutz immer noch hohe Hürde angesichts des geplanten Beitritts von Polen zur Europäischen Union. In einem Bericht aus Brüssel heißt es in deren polnischer Presse: „Die Emission von Schwefel, Stickstoffoxyd und Staub ist in Polen immer noch viel höher als in den EU-Staaten. Im Vergleich zu den anderen EU­Mitgliedskandidaten stellt sich der Umweltschutz aber nicht so negativ dar. Polen hat als einziges Land unter den EU­Anwärtern seine Probleme zugegeben. Das bedeutet aber nicht, dass es sie in anderen Ländern nicht gibt." Offen wird in diesem Zusammenhang eingestanden, dass „zu den am stärksten vernachlässigten Problemen die Abfallbeseitigung gehört und zu den am meisten störenden die Verschmutzung der Flüsse und Seen. In 130 Städten, darunter in dreien mit einer Einwohnerzahl von über 100 000, fehlt immer noch eine Kläranlage."Es werden vor allem die hohen Kosten im Bereich des Umweltschutzes genannt und ein Zeitraum bis zu 16 Jahren nach einem EU-Beitritt Polens bis zur Anpassung an die vorgegebenen Richtlinien der Europäischen Union genannt. Es müßten innerhalb dieser Zeit Kosten in Höhe von 70 Milliarden DM in Rechnung gestellt werden. Abschließend wird in einem Bericht aus Brüssel als Selbstempfehlung angegeben: „Polen hat Europa auch viel zu bieten. Seinen ganzen Naturreichtum. Unsere Wälder sind gesünder als die in Deutschland, Dänemark, Belgien und Tschechien."

Werbung der Luftlinie Polens „Lot" auf deutsch: „Täglich: ,Milego!`. Zu deutsch: ,Angenehmen Flug!`, mit einer der modernsten Flotten. z.B. 42mal pro Woche ab Frankfurt nonstop nach Warschau, Krakau, Kattowitz u. Breslau. Und zurück..." Dem gegenüber nach wie vor deutsche Ängstlichkeit, Kattowitz oder Breslau in der deutschen Sprache deutsch zu benennen. Selbst die in großen Zeitungen gern benutzten polnischen Ortsbezeichnungen in eingefügten Klammern sind der polnischen Werbung fremd. Man kann nur und endlich die Übernahme der polnischen Praxis im Umgang mit den deutschen Namen in deutscher Sprache dringend anempfehlen!

Finanznot der Autohersteller Daewoo in Südkorea bedroht Tausende von Arbeitsplätzen in Warschau, Lublin, aber auch in Neisse und Grünberg. Für Warschau werden 15 000, für Lublin 6 000 Beschäftigte, deren Arbeitsplätze bedroht sind, genannt. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass 24 000 Arbeiter in Zulieferungsbetrieben ihren Arbeitsplatz haben. 1999 verkaufte das Unternehmen Daewoo Motor Poland 180 000 Fahrzeuge, doch seit Beginn des Jahres 2000 ist die Nachfrage allgemein in Polen nach einem neuen Wagen stark zurückgegangen, während gleichzeitig die Zahl der Einfuhr von Gebrauchtwagen aus dem Ausland zugenommen hat. Außer der Finanznot des Daewoo Konzerns im Mutterland und der nachlassenden Fähigkeit, Neuwagen auf dem Markt zu verkaufen, wird eine verfehlte Besteuerung des Autos durch die Finanzbehörde in Polen beklagt. Daewoogalt bislang als der größte Arbeitgeber nicht nur in Warschau, sondern auch in anderen Städten des Landes.

In der Landwirtschaft arbeiten 27 Prozent aller Beschäftigten in Polen, aber nur fünf Prozent beträgt der Anteil am Bruttoinlandsprodukt. Die Monatsschrift „Businessman Warschau", schreibt: „Die Landwirtschaft gehört zu den Wirtschaftszweigen, in denen die Umstellung auf die freie Marktwirtschaft die meisten Probleme bereitet. Ein landwirtschaftlicher Betrieb, genau wie vor zehn oder zwanzig Jahren, ist im Durchschnitt nicht größer als ein bis fünf Hektar, und die Felder werden hauptsächlich mit Pferden bestellt. Ein Viertel der Gesamtbevölkerung Polens lebt auf dem Lande, aber eine echte Chance, sich auf die Bedingungen der freien Marktwirtschaft umzustellen wird weder den Landwirten noch den Beschäftigten auf den ehemals staatlichen landwirtschaftlichen Betrieben gegeben."

Junge Nationalisten mit antisemitischen Parolen. In Kattowitz wurden Parolen gegen Polens Beitritt zur Europäischen Union als auch, und dies in deutscher Sprache, „Juden raus aus Polen" von 400 Jugendlichen verbreitet. Ein Kongreß der nationalistischen Jugendlichen in Lublin wurde verboten. Es waren 100 bis 150 Teilnehmer als Delegierte aus Lublin und Umgebung, aus Kattowitz und Allenstein erwartet worden. Die Medien sprechen von „Neofaschisten" oder nennen sie „zu Gewalthandlungen entschlossene Skinheads".

SN
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Die Iserkammbaude

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vom 01. Januar 2001
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