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Polnisches Reprivatisierungsgesetz gescheitert" Eine gesetzliche Regelung für Enteignete nicht in Sicht Der polnische Sejm hatte bekanntlich am 1 1. 1. 2001 ein Reprivatisierungsgesetz beschlossen, in dem versucht werden sollte, die unter kommunistischer Herrschaft erfolgten Enteignungen in gewissem Umfang wieder gut zu machen. Ausgeschlossen waren von vornherein dieVertriebenen, die vor dem B. 3. 1984 ausgereisten Aussiedler, aus der polnischen Volksgemeinschaft ausgeschlossene Personen (polnische Staatsangehörige deutscher Nationalität) und Deutsche, die noch in ihrer ostdeutschen Heimat leben, aber keine polnische Staatsangehörigkeit besitzen. Inwieweit Deutsche in der Heimat mit heutiger polnischer Staatsangehörigkeit durch das Gesetz begünstigt sind, war zunächst nicht zu klären, da auch in einer Fragestunde des Bundestages StaatsministerVolmer eine konkrete Antwort schuldig blieb. Auch die versuchte Nachbesserung durch den polnischen Senat, auch Personen zu entschädigen, die am 31. 12. 1999 die polnische Staatsangehörigkeit nicht besaßen, wurde durch den Sejm zurückgewiesen. Gegen das anschließend vorgelegte Gesetz legte Präsident Aleksander Kwasniewski sein Veto ein. Dies bedeutet, dass eine 3/5-Mehrheit des polnischen Sejm erforderlich ist, um dasVeto des Präsidenten zurückzuweisen. Daran glaubt allerdings niemand, denn die erstarkten Postkommunisten (SLD) und die PSI tragen die Entscheidung des Staatsoberhauptes. Staatspräsident Kwasniewski begründete seine Haltung mit überwiegend wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Nach seiner Ansicht würden die Belastungen durch Entschädigungen die Möglichkeit der wirtschaftlichen Entwicklung auf Jahre blockieren. Außerdem sei die in dem Gesetz vorgesehene Art und Weise der Rückerstattung desVermögens unvereinbar mit dem Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit und der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz. Dabei nannte er explizit die Bestimmung, Vermögenserstattung nur denjenigen Personen zu gewähren, die am 31. 12. 1999 die polnische Staatsangehörigkeit hatten. Er bezeichnete dies als nicht vereinbar mit dem Verfassungsgrundsatz der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz. Nach seiner Auffassung sei deshalb der beste Weg zur Lösung der Reprivatisierungsfrage, dass die Enteigneten ihre Rechte vor den Gerichten verfolgen. Dieser Weg, so Kwasniewski, sei der gerechteste Weg, weil er keinen politischen Entscheidungen unterliegt. AIs entscheidend für sein Veto will er allerdings die wirtschaftlichen Gründe verstanden wissen. Mit diesem Argument begründete er letztlich seine Weigerung, das Reprivatisierungsgesetz dem Verfassungsgericht vorzulegen. Stellungnahmen verschiedener polnischer Politiker lassen eine gewisse Ratlosigkeit erkennen. Da man überwiegend davon ausgeht, dass ein Gesetz in absehbarer Zeit nicht mehr zustande kommt, sehen viele eine Prozessschwemme auf die Gerichte zukommen. Die Rede war von mehr als 250000 Anträgen. Anders sieht das die PSL, die im Übrigen auf die bereits seit Jahren geübte Praxis hinwies, das Recht im Klageweg auch ohne Gesetz zu erstreiten. Interessant für die deutschen Vertriebenen ist sicher auch die Sorge pölnischer Politiker für ihre Landsleute, deren Heimat jenseits des Bug liegt, also nicht mehr in dem heutigen Polen. Nach dem Scheitern des Gesetzes steht ihnen der Gerichtsweg nicht offen. Für sie brachte der Präsident deshalb andere Lösungsmöglichkeiten ins Gespräch. Was ist nun für die deutschen Vertriebenen zu erwarten? Die Europäische Kommission und die 15 Mitgliedstaaten sehen die Beitrittsbedingungen für Polen zu EU als erfüllt, sie werden deshalb bei den Beitrittsverhandlungen keine Rolle spielen. Dabei wird ausdrücklich darauf abgehoben, dass die Enteignungen vor dem Inkrafttreten des EWG-Vertrages erfolgten und somit nicht Gemeinschaftsrecht sondern Völkerrecht betreffen ?EU-Recht außerhalb des Völkerrechts? Allerdings erkennt die EU-Kommission die Rolle der Kriterien von Kopenhagen, da sie den Schutz der Menschenrechte und den Schutz der Minderheitenrechte einschließen. Deshalb will sie in allen Bewerberländern genau beobachten, wie sich diese Angelegenheiten entwickeln. Die EU-Kommission weist auch auf die Tatsache hin, dass für einen Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) der Europarat zuständig ist. In Polen ist dies durchaus ein Thema. So kursiert bei den Parteien ein Urteil, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Mitte Februar d.J. gegen Rumänien ausgesprochen hat. Danach erhielt ein rumänischer Staatsangehöriger eine Entschädigung von 0,5 Mio. Dollar für ein rechtswidrig enteignetes Haus, für den entgangenen Nutzen, die immateriellen Schäden und die Gerichtskosten zugesprochen. Bereits 1999 hatten polnische Juden in den USA eine Sammelklage gegen die Republik Polen wegen widerrechtlicher Enteignungen nach dem Zweiten Weltkrieg vor einem New Yorker Gericht eingereicht. Inzwischen hat sich das Parlament des Staates New York des Problems angenommen und am 22. 3. 2001 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Ziel der Anhörung war es, den Mitgliedern der staatlichen Gesetzgebenden Versammlung bewusst zu machen, welches Unrecht den polnischen Juden nach dem Zweiten Weltkrieg zugefügt wurde, und dass der polnische Staat sich der Verantwortung für die Rückgabe des Vermögens entzieht sowie welche Auswirkungen die Ablehnung der Rückgabe der jüdischen Vermögen auf die Einwohner des Staates New York und andere Menschen hat. Wir dürfen gespannt sein, wie Polen diesem Druck begegnen wird. Eines muss allerdings für alle gelten: Ein Staat darf Entschädigungen nicht von der Staatsangehörigkeit abhängig machen, weil er damit alle Ausländer diskriminiert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat deshalb auch die Beschwerde des Fürsten von Lichtenstein wegen seines enteigneten Besitzes in der Tschechoslowakei für zulässig erklärt, nachdem er bei deutschen Gerichten abgewiesen wurde. Landsmannschaftliche Gruppierungen sind im Begriff, wegen der sie betreffenden Enteignungen ebenfalls Sammelklagen einzureichen, zuvor jedoch Anspruchsberechtigte durch eine Treuhandgesellschaft zu erfassen. Hierüber wird alsbald berichtet.
Rudi Pawelka Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien
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