Diskussion über die Vertreibung der Deutschen muss fortgeführt werden


Die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach, MdB erklärt: "Vertreibung, das hat die zivilisierte Völkergemeinschaft inzwischen mehrfach betont, lässt sich niemals rechtfertigen. Vertreibung, daran kann es keinen Zweifel geben, ist stets ein Unrecht." Diese Worte Bundeskanzler Schröders auf dem Festakt zum 50jährigen Bestehen der Charta der deutschen Heimatvertriebenen hat noch nicht jeder verinnerlicht.

Flucht und Vertreibung gehören in die Lehrpläne der Schulen. Die Reaktionen auf die dreiteilige ARD - Serie "Die Vertriebenen - Hitlers letzte Opfer" haben gezeigt, dass es nach wie vor einen großen Informations- und Gesprächsbedarf über dieses Thema gibt. Es ist richtig und wichtig, dass eine Diskussion über die Vertreibung der Deutschen intensiv angestoßen wurde. Es besteht ein riesiges Informationsdefizit über die Vertreibung selbst, über Massenmorde und Vernichtungslager über die Vorgänge und Hintergründe.

Seit Jahren wird dieses Thema in den Schulen größtenteils im Unterricht nicht mehrvermittelt. Mit Ausnahme von Baden- Württemberg, Bayern, Hessen, Thüringen und Sachsen findet das Thema in den Schulen nicht statt. Der Bund der Vertriebenen hat sich mit der Vorsitzenden der Kultusministerkonferenz der Bundesländer in Verbindung gesetzt, um die Information über Flucht und Vertreibung wieder in die Lehrpläne einzubinden.

Seitens unser östlichen Nachbarstaaten, die zur Zeit ihre Geschichte aufarbeiten, werden kompetente Ansprechpartner zu diesem Thema in Deutschland gesucht. Es ist bemerkenswert, dass es über 50 Jahre nach der Vertreibung in Deutschland weniger Doktorarbeiten zum Thema Flucht und Vertreibung gibt, als im gerade erst seit zehn Jahren vom Kommunismus befreiten Ausland.

Nach heutigem Forschungsstand ist es fahrlässig, die 15 Millionen Vertreibungsopfer aus Ostdeutschland, aus Polen, der Tschechoslowakei und ganz Südosteuropa -letzteres wird im Film überhaupt nicht behandelt- allein als Hitlers Opfer zu deklarieren. Es war keine naturgesetzliche Folge des Zweiten Weltkrieges und der NS-Besatzungsherrschaft im Osten gewesen. Die jüngsten Forschungsergebnisse gerade polnischer und tschechischer Wissenschaftler machen das sehr deutlich.

Die Vertreibungen waren von langer Hand systematisch vorbereitete Verbrechen, die ihre eigenen und in den jeweiligen Ländern wurzelnden Ursachen hatten und für manchen Staat die günstige Gelegenheit war, sich einer ethnischen Minderheit oder sogar Mehrheit zu entledigen. Die Planung bzw. Absicht dazu reichte teilweise lange vor die NS-Zeit zurück (so bei Edvard Benesch in der Tschechoslowakei). In diesem Sinne haben der Krieg und das deutsche Okkupationsregime die Vertreibung zwar ermöglicht, aber eben keineswegs zwingend verursacht. Die Verantwortung liegt bei den Tätern, was auch immer ihr Vorwand dazu war. Dieser heute gültige Forschungsstand wurde in der Filmdokumentation schlichtweg verschwiegen. Auch das zu dieser Serie erschienene Begleitbuch wimmelt nur so von haarsträubenden sachlichen Fehlern (...)

Das Europäische Parlament soll in den Vertreibungsfragen handeln

Die Behandlung aller Fragen der Vertreibung gehört auch auf die europäische Ebene. Diese bis heute ungelöste Menschenrechtsfrage berührt dramatisch die Kriterien von Kopenhagen 1993. Von jedem Beitrittskandidaten wird darin eingefordert, Menschenrechte vor dem Beitritt umgesetzt zu haben. Das Europäische Parlament hat am 15. April 1999 in einer Erklärung die tschechische Regierung aufgefordert, fortbestehende Gesetze und Dekrete aus den Jahren 1945 und 1946 aufzuheben, soweit sie sich auf die Vertreibung von einzelnen Volksgruppen in der damaligen Tschechoslowakei beziehen. Die deutschen Heimatvertriebenen haben diese Erklärung dankbar begrüßt, weil damit ein deutliches Signal gesetzt wurde, dass das Europäische Parlament die Einhaltung von grundlegenden Rechtsprinzipien der Europäischen Wertegemeinschaft anmahnt. Die fortdauernde Diskriminierung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Nationalität oder Rasse ist mit diesen Grundwerten nicht vereinbar.

Die sog. Benesch-Dekrete sind nicht die einzigen menschenrechtswidrigen Dekrete in den assoziierten mitteleuropäischen Ländern. Nach wie vor bestehen in Slowenien die AVNOJDekrete und in der Republik Polen die Dekrete vom 6. Mai 1945 sowie vom 3. Januar und B. März 1946 fort, die die Entziehung des Privateigentums Deutscher betreffen.

Das Präsidium des Bundes der Vertriebenen hat sich an das Europäische Parlament mit der Bitte gewandt, im Geiste seiner o.g. an die Tschechische Republik gerichteten Resolution auch Slowenien und die Republik Polen aufzufordern, diese Unrechtsdekrete aufzuheben. Im letzten Monat haben dazu in Brüssel intensive Gespräche mit Europaparlamentariern stattgefunden.

Dem Anliegen des BdV-Präsidiums nachzukommen ist um so dringlicher, weil in der Republik Polen "zur Reprivatisierung des zwischen 1944 und 1962 enteigneten Vermögens" diskutiert wird. Dieses zunächst vom polnischen Sejm am 11. Januar 2001 verabschiedete dann vom polnischen Präsidenten Kwasniewski abgelehnte Gesetz enthält Bestimmungen, die die von den Enteignungsmaßnahmen betroffenen deutschen Vertriebenen von den Restitutionsregelungen völlig ausschließen. Wenn es dabei bliebe, wäre auch dies mit der Europäischen Werteordnung nicht vereinbar.

Die verletzte Menschenwürde der Opfer der Vertreibung muss im Rahmen der EUErweiterung so weit wie möglich geheilt werden. Das ist nicht nur ein notwendiger Schritt für Völkerrecht und Menschenrechte, sondern ein gutes Fundament für ein dauerhaft friedliches Miteinander.

Pressemitteilung des BdV