Informationen des Arbeitskreises deutscher Zwangsarbeiter

Deutsche Zwangsarbeiter 2. Klasse
Antragstellung nur bis 31. 12. 2001 möglich


Die Bundesregierung weigert sich nach wie vor hartnäckig, zum Zwecke der Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter gegenüber den Staaten eine Initiative zu ergreifen, die Deutsche am Ende des Zweiten Weltkrieges und danach deportiert und zur Zwangsarbeit gezwungen haben. Mit dieser Haltung riskiert die Bundesregierung, dass sich diese Schicksalsgruppe als Opfer zweiter Klasse begreifen muss. Aus diesem Grunde muss jetzt intensiv über eine Lösung nachgedacht werden, wie sie etwa Österreich gegenüber den nach Mittel? und Osteuropa verbrachten Zivilinternierten gefunden hat.

Im Rahmen einer Parlamentsanfrage habe ich die Bundesregierung an die Erklärung der Abgeordneten der CDU/CSU?Bundestagsfraktion im Rahmen der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfes zur Errichtung der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" erinnert, mit der die Bundesregierung aufgefordert wurde, "mit denjenigen Staaten, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges Deutsche verschleppt und unter unmenschlichen Bedingungen zur Arbeit gezwungen haben, oder mit deren Nachfolgestaaten Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, dass auch die noch lebenden deutschen Opfer von diesen Staaten eine ?der deutschen Regelung entsprechende ? Entschädigung in Form einer humanitären Geste erhalten". Konkret habe ich die Bundesregierung gefragt, ob sie auf diese Aufforderung eingehen wolle und wie sie ihre Haltung begründe.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller (SPD), hat hierauf geantwortet: "Der Bundesregierung ist bewusst, dass viele Deutsche während des Zweiten Weltkrieges und unmittelbar danach Opfer von Gewalt und Willkür wurden. So tragisch, schmerzhaft und groß das Leid der Betroffenen auch war und ist, es hatte seine Wurzeln im vorausgegangenen NSUnrecht. Daher beabsichtigt die Bundesregierung nicht, entsprechende Initiativen gegenüber dritten Staaten zu ergreifen."

Die deutschen Zwangsarbeiter erhalten bisher lediglich eine Entschädigung nach dem Häftlingshilfegesetz für Gewahrsamszeiten; ihre Zwangsarbeit wird nicht entschädigt. Nachdem die Bundesregierung eine Initiative gegenüber den betreffenden Staaten, in denen Deutsche zur Zwangsarbeit verpflichtet wurden, abgelehnt hat, muss über eine innerstaatliche Lösung nachgedacht werden. Die Republik Österreich hat ein Beispiel gesetzt und gewährt noch lebenden einstigen österreichischen Kriegsgefangenen und Zivilinternierten eine Entschädigung, die als Zuschuss zur Altersrente ausgereicht wird.

SAV (SN)