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Informationen des Arbeitskreises deutscher Zwangsarbeiter Deutsche
Zwangsarbeiter 2. Klasse Im Rahmen einer Parlamentsanfrage habe ich die Bundesregierung an die Erklärung der Abgeordneten der CDU/CSU?Bundestagsfraktion im Rahmen der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfes zur Errichtung der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" erinnert, mit der die Bundesregierung aufgefordert wurde, "mit denjenigen Staaten, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges Deutsche verschleppt und unter unmenschlichen Bedingungen zur Arbeit gezwungen haben, oder mit deren Nachfolgestaaten Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, dass auch die noch lebenden deutschen Opfer von diesen Staaten eine ?der deutschen Regelung entsprechende ? Entschädigung in Form einer humanitären Geste erhalten". Konkret habe ich die Bundesregierung gefragt, ob sie auf diese Aufforderung eingehen wolle und wie sie ihre Haltung begründe. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller (SPD), hat hierauf geantwortet: "Der Bundesregierung ist bewusst, dass viele Deutsche während des Zweiten Weltkrieges und unmittelbar danach Opfer von Gewalt und Willkür wurden. So tragisch, schmerzhaft und groß das Leid der Betroffenen auch war und ist, es hatte seine Wurzeln im vorausgegangenen NSUnrecht. Daher beabsichtigt die Bundesregierung nicht, entsprechende Initiativen gegenüber dritten Staaten zu ergreifen." Die deutschen Zwangsarbeiter
erhalten bisher lediglich eine Entschädigung nach dem Häftlingshilfegesetz
für Gewahrsamszeiten; ihre Zwangsarbeit wird nicht entschädigt.
Nachdem die Bundesregierung eine Initiative gegenüber den
betreffenden Staaten, in denen Deutsche zur Zwangsarbeit verpflichtet
wurden, abgelehnt hat, muss über eine innerstaatliche Lösung
nachgedacht werden. Die Republik Österreich hat ein Beispiel
gesetzt und gewährt noch lebenden einstigen österreichischen
Kriegsgefangenen und Zivilinternierten eine Entschädigung,
die als Zuschuss zur Altersrente ausgereicht wird. SAV (SN)
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