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Für Verwirrung hatte eine Pressemitteilung Koschyks gesorgt, die anläßlich eines Gespräches mit dem Sprecher des Ständigen Rates der ostdeutschen Landsmannschaften, Dr. Herbert Hupka, herausgegeben und unter anderem im UUD, dem Sonderdienst der CDU CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, abgedruckt wurde. Darin heißt es wörtlich: "Sie (die deutschen Heimatvertriebenen) stellen an den Beitritt der östlichen Nachbarländer Deutschlands nicht die Bedingung, daß zuerst noch fortgeltende. Vertreibungs- und Enteignungsdekrete aufgehoben werden müßten." Dies jedoch Widerspricht der Position des, Bundes der Vertriebenen, die über Jahre hinweg in zahlreichen Erklärungen der BdV Präsidentin, des BdV-Präsidiums und des BdV-Bundesvorstandes zum Ausdruck gebracht wurde. In ihrem Schreiben an den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Vertriebene und Flüchtlinge in der CDU /CSU-Fraktion, Hartmut Koschyk MdB verweist die BdV-Präsidentin deshalb ausdrücklich darauf, daß "der Bund der Vertriebenen und seine Mitgliedsverbände entgegen der. Behauptung in der Pressemitteilung eindringlich fordern, daß die fortgeltenden Vertreibungs -und Entrechtungsdekrete noch vor dem. Beitritt der östlichen Nachbarstaaten aufgehoben werden müssen, weil sie mit den Kopenhagener Kriterien nichtvereinbar sind .... Die verallgemeinernde Behauptung deckt sich nicht mit der Position sowohl des Präsidiums des Bundes der Vertriebenen als auch seines Bundesvorstandes". Koschyk läßt Position offen In seinem Antwortschreiben an BdV-Präsidentin Steinbach, MdB, unterstreicht der Vorsitzende der Arbeitsgru e Vertriebene und Flüchtlinge in der CDU CSU -Fraktion, Koschyk, MdB, daß das Problem der noch bei einigen Beitrittskandidaten bestehenden völkerrechtswidrigen Rechtsnormen in jedem Falle einer Regelung zugeführt. werden müsse, "die dem Charakter der Europäischen Union als Rechts- und Wertegemeinschaft genügt." In der Frage, ob die Aufhebung der völkerrechtswidrigen Dekrete vor einem EU-Beitritt erfolgen müsse, ließ Koschyk allerdings offen, ob die Arbeitsgruppe die Position des Bundes der Vertriebenen teile. Dagegen versicherte er, daß "die Aufhebung der diskriminierenden Vertreibungs- und, Enteignungsdekrete auch weiterem eine von der Arbeitsgruppe Vertriebene - und Flüchtlinge in er CDU CSU Bundestagsfraktion mit Nachdruck erhobene Forderung" bleibe. Die deutschen Heimatvertriebenen hatten erst im April die Erklärung des Europäischen Parlaments begrüßt, in der die Tschechische Republik aufgefordert wurde, fortbestehende Gesetze und Dekrete aus den.Jahren 1945 und 1946 aufzuheben soweit sie sich auf die Vertreibung von einzelnen Volksgruppen in der damaligen Tschechoslowakei beziehen. Neben diesen sogenannten Benesch-Dekreten, die
bis heute die Grundlage der Rechtsordnung in der Tschechischen-Republik
bilden, bestehen in Slowenien die AVNOJ-Dekrete und in der Republik
Polen die Dekrete vom 6. Mai 1945 und vom 3. Januar und 8. März
1946 fort, die die Entziehung des Privateigentums Deutscher
betreffen. |