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Anfertigung einer Übersetzung
Wenn nicht anders vereinbart, werden die Übersetzungen hinsichtlich Vollständigkeit und formaler Gestaltung konform mit der Norm DIN 2345 Punkt 6.3 angefertigt.
Unterstützung durch Auftraggeber
Die Norm DIN 2345 sieht eine umfangreiche Unterstützung durch den Auftraggeber vor. Sie soll verhältnismäßig zur Auftragsgröße sein. Dazu gehört Fachliteratur, Terminologielisten, Glossare, Paralleltexte, Hintergrundtexte. Die Benennung eines kompetenten Ansprechspartners ist für die Förderung des Qualitätsniveaus unerläßlich.
Externes Lektorat
Es wird empfohlen, Übersetzungen von technischen Dokumentationen etc. durch ein externes Lektorat zu überprüfen. Als qualifizierter Lektor gilt am besten ein Vertriebsingenieur im Zielland. Der Einsatz eines externen Lektorats ist dem Übersetzer anzuzeigen und das Prüfungsprotokoll ist dem Übersetzer auszuhändigen.
Dokumentation der Aufträge
Die Aufträge werden entsprechend der Norm DIN 2345 dokumentiert, damit sie rückverfolgbar bleiben. Die Aufbewahrungsfrist der Zieltexte beträgt mindestens ein Jahr, längere Fristen können vereinbart verden.
Aufträge
Die Aufträge können per Post, per Fax, per DFÜ, per e-mail oder persönlich formlos erteilt werden. Die Heranziehung anderer Kollegen zur Mitarbeit bei Terminproblemen bleibt vorbehalten.
Termine
Aufträge werden in angemessener Zeit bearbeitet. Die eingehenden Aufträge werden in der Reihenfolge bearbeitet, in der sie eingehen. Eilige Aufträge können gegen Aufpreis unverzüglich abgewickelt werden.
Preise
Die Preisgestaltung für eine einfache Übersetzung orientiert sich am ZSEG (Zeugen- und Sachverständigen-Entschädigungsgesetz). Abgerechnet wird zeichengenau. Der Preis versteht sich lediglich für die Übersetzung. Für zusätzliche Leistungen wie DTP oder graphische Bearbeitung wird ein Zuschlag nach Aufwand berechnet.

Für einfache Texte und Standardurkunden wird ein Preisnachlaß gewährt. Für schwierige Fachtexte wird ein Zuschlag berechnet. Der Schwierigkeitsgrad wird in Relation zum Zeitaufwand und dem erforderlichen Know-how festgestellt. Kostenvoranschläge gelten lediglich als Richtpreis. Maßgebend ist der tatsächliche Aufwand für die Übersetzung.

Mindestauftrag pro Sprachrichtung beträgt 60,- DM. Beglaubigungen der eigenen Übersetzungen sind kostenfrei.
Lieferung und Rechnungsstellung
Die Übersetzungen werden mit Ausnahme von Urkunden in einer Ausfertigung ausgeliefert. Urkunden werden mit bis zu drei Exemplaren ohne Preisaufschlag ausgefertigt. Auf Wunsch werden die Arbeiten auch auf dem elektronischen Wege (MS-WinWord) ohne zusätzliche Gebühr geliefert.

Die Lieferung erfolgt gegen Barzahlung, gegen Rechnung oder per Nachnahme. Die anfallenden Bank- oder Nachnahmegebühren trägt der Auftraggeber. Falls nichts anders vereinbart, sind die Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig.
Haftung
Die Übersetzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung von DIN-Normen hinsichtlich der Qualität angefertigt. Die abgelieferten Texte sind vom Auftraggeber, insbesondere auf relevante Eckdaten, unverzüglich zu kontrollieren. Festgestellte Fehler werden sofort und ohne Berechnung zusätzlicher Gebühren korrigiert. Weitere Haftung ist ausgeschlossen, außer Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Vermögensschadenhaftung wird nur bei vorheriger Vereinbarung und nur für eine durch Versicherungen gedeckte Zeit übernommen.
Geheimhaltung
Alle Aufträge werden vertraulich behandelt. Eine besondere Verpflichtung auf Geheimhaltung kann auf Wunsch erklärt werden. Vertrauliche Nachrichten verschlüsseln Sie bitte mit Hilfe von PGP.