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| Seite 2 Mit stiller Duldung der französischen Besatzungsmacht, die Engländer und Italiener verhielten sich neutral, übten polnische Insurgenten Gewalttaten aus. Vor den Augen der alliierten Besatzungsmacht brach am 20. August 1920 der zweite polnische Aufstand aus. Ziel dieser bewaffneten Einmischung war die deutschen Organisationen zu zerschlagen, die Abstimmungspolizei zu entwaffnen und polnische Bürgerwehren einzusetzen und Nationalitätenhass zu schüren und die deutsche Bevölkerung einzuschüchtern. Es war auch ein Schlag gegen die Autorität der Besatzungsmacht, die für eine Ära der Gerechtigkeit und Freiheit stand. Der Aufstand scheiterte jedoch am Widerstand der inzwischen gebildeten deutschen Selbstschutzverbände. Der hierdurch massiv erzeugte Druck machte sich besonders in der ländlichen Gegend bemerkbar. Zu allem Übel wurde die deutsche Sicherheitspolizei, die während dieser Auseinandersetzung einen heldenhaften Widerstand leistete, am 24. August 1920 aufgelöst und die entwaffneten Angehörigen in Reichsinnere abgeschoben. Am 12. November 1920 erging eine Amnestie für alle polnischen Aufstandsbeteiligten, ohne dass die begangenen Gewalttaten geahndet wurden. Am 23. Februar 1921 legte man den Termin der Volksabstimmung auf den 20. März 1921 fest. Die Abstimmung war ein Erfolg für die deutsche Seite: 60 Prozent stimmten für Deutschland und 40 Prozent für Polen. Die Behauptung vom polnischen Charakter Oberschlesien wurde widerlegt. Nach dem für Polen ungünstigen Abstimmungsergebnis forderte der Agitator Korfanty seine polnische Gefolgschaft auf, Oberschlesien mit Waffengewalt zu besetzen. In der Nacht vom 2. zum 3. Mai 1921, dem polnischen Nationalfeiertag, wurde der dritte, sehr gut vorbereitete, Aufstand ausgerufen. Planmäßiger Terror, Morde, Brandstiftungen, Bombenattentate, Erpressungen und brutale Misshandlungen kennzeichneten diesen Überfall. Am 21. Mai 1921 erstürmte der deutsche Selbstschutz den Annaberg. Die am 26. Mai 1921 eingetroffenen englischen Truppen erzwangen einen Waffenstillstand. Mit dem Genfer Schiedsspruch und dem Beschluss der Pariser Botschafterkonferenz vom 20. Oktober 1921 wurde die Teilung Oberschlesien festgesetzt und am 15. Mai 1922 durch das Genfer Abkommen für Oberschlesien beschlossen. Es war eine arge Enttäuschung für das ganze deutsche Volk, besonders aber für die Oberschlesier. Am 15. Juni 1922 wurde die neue Grenze mitten durch das oberschlesische Land gezogen. Die Entscheidung und die Grenzziehung widersprachen jeglichem Rechtsempfinden, jeder realen Auslegung des Rechtes auf Selbstbestimmung der Völker, es war eine Kapitulation der internationalen Wertegemeinschaft vor dem Nationalismus. Oberschlesien und der deutsche Osten erhielt seine blutende Grenze. Oberschlesien wurde zum Land unterm Kreuz. Am 30. Mai 1922 legte der Deutsche Reichstag in einer Sondersitzung durch den Reichsminister Schiffer Rechtsverwahrung gegen die Entscheidung über Oberschlesien ein. Der oberschlesische Abgeordnete, Thomas Szczeponik, stellte in aller Deutlichkeit fest: Der Völkerbundsrat hat den Willen der deutschen Mehrheit missachtet und den lebenden Organismus Oberschlesiens zerrissen. Über 400 000 deutschfühlende Bewohner werden durch die willkürlich gezogene Grenze zu polnischen Staatsbürgern gemacht. Wir werden unsere staatsbürgerlichen Pflichten erfüllen, aber unser deutsches Volkstum werden wir nicht aufgeben. Unsere Zugehörigkeit kann uns kein Machtspruch aus dem Herzen reißen. . |
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