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Schlesische Nachrichten 22/2001

Gelebte Solidarität

Obwohl das jüngste Deutschlandtreffen der Schlesier einige Monate zurückliegt, gibt es immer wieder einen Grund rückbesinnend die Begleiterscheinungen dieses Großereignisses der Schlesier vor Augen zu führen. Erstmalig in der Geschichte der Deutschlandtreffen der Schlesier entzog sich die Bundesregierung aus der Verpflichtung das kulturelle Rahmenprogramm aus Mittel des § 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzeswenigstens anteilsmäßig, wie in den Vorjahren - zu unterstützen. Die Unterstützung der Präsentation des schlesischen Kulturgutes scheint nicht mehr förderungswürdig zu sein. Ein Grund genug, um resignierend über "die Politik" und "die Politiker" zu schimpfen.

Es gibt aber noch einige Bundesländer, wie beispielsweise den Freistaat Bayern, wo bekanntlich die Uhren anders gehen, und es gibt auch eine "andere" Politik, in der die Vertriebenen ihre Anerkennung und Unterstützung erfahren. So ist es für die Bayerische Staatsregierung eine Selbstverständlichkeit, die Deutschlandtreffen der Schlesier finanziell zu fördern. Dafür spricht die Landsmannschaft Schlesien, Nieder- und Oberschlesien e.V. der Bayerischen Staatsregierung, und insbesondere der Staatsministerin Christa Stewens MdL ihren herzlichen Dank aus!

Es gibt aber auch Politiker, wie Christian Knauer MdL, die uneigennützig und ohne Profilierungsgehabe die Arbeit der Landsmannschaft Schlesien unterstützen. Seinem Einsatz bei bayerischen Einrichtungen der Bundeswehr und der Bereitschaftspolizei ist es zu verdanken, dass Unterkünfte für Besucher des Deutschlandtreffens der Schlesier aus Schlesien bereitgestellt werden konnten. Die Organisationsleitung des Deutschlandtreffens der Schlesier spricht auch hier, dem bayerischen Politiker schlesischer Abstammung, ihren herzlichen Dank aus.

Damian Spielvogel (SN)

Kulturförderung nach § 96 thematisiert
Rüttgers: "Was sich in 1000 Jahren entwickelt hat, darf nicht verloren gehen"

Für die Ost- und Sudetendeutschen ist der Paragraph 96 des Bundesvertriebenengesetzes ein Kernanliegen ihrer Arbeit zur Pflege, Bewahrung und Weiterentwicklung des ostdeutschen Kulturerbes. In NordrheinWestfalen hat jetzt zu diesem Thema "Kulturförderung nach § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)" eine Anhörung der Verbände der Vertriebenen durch die CDU-Landtagsfraktion im Düsseldorfer Parlament stattgefunden.

Die Vertriebenen in Nordrhein-Westfalen haben im Anschluss daran der CDUFraktion, ihrem Vorsitzenden Dr. Jürgen Rüttgers, MdL, und dem Beauftragten für Vertriebenenfragen Hagen Jobi, MdL, für ihr Bekenntnis zur gesamtdeutschen Geschichte und Kultur und ihren Einsatz dafür, dass die Vertriebenen auch weiterhin ihre wertvolle Brückenfunktion in einem zusammenwachsenden Europa wahrnehmen können, gedankt.


Landesleistungen unzureichend

Die Anhörung der Verbände der Vertriebnen vor der CDU-Landtagsfraktion hat deutlich gemacht, dass die finanziellen Leistungen zur Erhaltung und Weiterentwicklung des ostdeutschen Kulturerbes, die das Land Nordrhein-Westfalen erbringt, keineswegs ausreichen, um den gesetzlichen Auftrag zu entsprechen. Wenn der nordrheinwestfälische Landesetat inzwischen nicht eine einzige Mark für die Kulturarbeit der Vertriebenen mehr vorsieht, ist das gesetzwidrig.

Das Gesetz sagt, dass das Kulturerbe der Vertreibungsgebiete im Bewusstsein der Vertriebenen, der Bevölkerung insgesamt und sogar des Auslandes zu erhalten ist. Dieser Dreiklang wird in NordrheinWestfalen durch den Ausschluss der Verbände der Vertriebenen bei der Förderung der sogenannten kulturellen Breitenarbeit gesetzeswidrig durchbrochen.

Der BdV-Landesvorsitzende und Vizepräsident Hans-Günter Parplies dankte Rüttgers und Jobi für die Zusage, sich mit ihrer Fraktion für einen angemessenen Ansatz an Projektmitteln für die kulturelle Breitenarbeit im Landeshaushalt einzusetzen und eine Grundsatzdebatte über die zukünftige Förderungspolitik anzustoßen.

Nach vielen Jahren ist mit dieser Anhörung erstmals wieder eine notwendige Debatte angestoßen worden. Die Teilnahme zahlreicher Abgeordneter, auch solcher, die mit dem Thema nur indirekt berührt sind, zeigt, dass es sich hier keineswegs um eine abseitige Vertriebenenfrage handelt, sondern ein grundsätzliches Problem, das eben - und das ist ein weit verbreitetes Missverständnis - nicht nur die Vertriebenen betrifft.

Auch die Vorsitzende des Kulturausschusses im Landtag von NordrheinWestfalen, Dr. Renate Düttmann-Braun MdL (CDU), hat sich in die Diskussion eingeschaltet und erneut deutlich gemacht, dass das kulturelle Erbe der Gebiete jenseits von Oder und Neiße zur kulturellen Identität der Gesamtnation gehört. Die CDULandtagsabgeordnete wörtlich: "Das unsichtbare Fluchtgepäck war und ist ein unverzichtbarer Bestandteil der deutschen und europäischen Kultur."

Düttmann-Braun weiter: "Die Pflege und Förderung der Kultur ist nach dem Grundgesetz vorrangig eine Aufgabe der Länder. Nordrhein-Westfalen, das bevölkerungsreichste Bundesland, hat von Beginn an durch Jahrzehnte, im Konsens aller im Landtag vertretenen Fraktionen, sich der Aufgabe der Pflege, Förderung und Weiterentwicklung der ostdeutschen Kulturarbeit gestellt. Ich erwarte, dass das Land auch jetzt dieser Verpflichtung nachkommt."

Für Nordrhein-Westfalen ist das allein deshalb ungewöhnlich, weil die Kultur der Ostund Sudetendeutschen bei den Sozial- und Migrationspolitikern angesiedelt ist. Um so erfreulicher ist es, dass dieser Bereich jetzt auch darüber hinaus zur Kenntnis genommen wird.


Nicht nur Brauchtumspflege

Insgesamt geht es um viel mehr als folkloristische Brauchtumspflege oder kleinliches Gefeilsche für die Erhöhung der Förderung und einige zehntausend Mark. Der BdV-Landesvorsitzende und im Präsidium zuständige Vizepräsident des Verbandes, Hans-Günther Parplies, hat das in seinen Ausführungen eindrucksvoll deutlich gemacht:

"Es geht bei der gestellten Aufgabe ostdeutscher Kulturtradition nicht nur, nicht einmal in erster Linie, um die "armen Vertriebenen" und ihr gefährdetes Kulturerbe. Es geht in Wahrheit um die Erhaltung der geistigen Substanz der Nation. Wenn die Bundeszentrale für politische Bildung in dieser Zeit einen Kalender über die großen Deutschen herausgibt, so fehlt darin Immanuel Kant. Denn Kant ist nicht auf dem Boden der heutigen Bundesrepublik Deutschland geboren, und er hat den unverzeihlichen Fehler begangen, auch nicht eine einzige Lebensstation in deren heutigen Grenzen zu verbringen, also ist er offenbar aus der Liste der Deutschen zu streichen.

Der russische Präsident Wladimir Puten feiert vor dem Deutschen Bundestag die deutsche Sprache als die Sprache Kants; aber die angebliche Kulturnation der Deutschen kann es sich leisten, Kant aus ihrem Gedächtnis, aus dem "ewigen" Kulturkanon der Nation zu löschen.

Es gibt viele, sehr viele Denkmäler in der Bundesrepublik Deutschland. Aber Kant hat hier keines. Die Welt feiert ihn als einen Großen. Aber das heutige Deutschland hat offenbar so viel kulturelle Substanz, dass es sich getrost leisten kann, den vielleicht größten Geist, den das deutsche Volk der Menschheit geschenkt hat, einen der singulären Denker der Menschheitsgeschichte, aus seinem Kulturkanon zu löschen.


Deutschland ohne Kant

Es ist nicht allein Immanuel Kant, derweil ostdeutscher Herkunft - in der Bildergalerie unserer Bildungszentrale fehlt; es sind noch viele weitere. Aber schon das Fehlen Kants macht wohl hinlänglich die Dimension deutlich, um die es bei der Aufgabe ostdeutscher Kulturtradition geht. Sie ist ein gewaltiger Auftrag an unsere Schulen und an alle Bildungseinrichtungen im Lande und damit auch an unsere Bildungsund Kulturpolitik."

Parplies umreißt damit exemplarisch die Dimension, um die es tatsächlich geht. Dem genannten Beispiel wären leider viele weitere hinzuzufügen. Bei der ostdeutschen Kulturarbeit, die heute notwendig geworden ist, geht es um Immanuel Kant, Gerhart Hauptmann, Lovis Corinth, Adalberth Stifter und viele andere. Es geht um die großen Universitätsstädte Königsberg und Breslau, es geht um ostdeutsche Architektur und bildende Kunst, es geht um Archive, Museen und Bibliotheken. Schulen und an alle Bildungseinrichtungen im Lande und damit auch an unsere Bildungsund Kulturpolitik."

Das ostdeutsche Kulturerbe wird vergessen und als spezifisch ostdeutscher Beitrag zu deutschen Kulturnation nicht mehr genannt werden, wenn nicht immer wieder auf den ostdeutschen Anteil aufmerksam gemacht wird. In anderen Bundesländern - etwa in Baden- Württemberg und Hessen - ist das längst erkannt worden. Das haben auch der hessische Landesbeauftragte für Vertriebenen, Rudolf Friedrich MdL, und Ministerialdirigent Herbert Hellstern aus Baden-Württemberg bei der Darstellung der Politik ihrer jeweiligen Landesregierung während der Anhörung darstellen können.

Natürlich kennt auch der Bund der Vertriebenen in Nordrhein-Westfalen das Gegen- und Totschlagsargument der leeren Kassen. Aber gerade in Zeiten knapper Kassen ist es notwendig Prioritäten zu setzen. Unbestritten sollten die Prioritäten sein, die Förderpraxis wieder an das Gesetz anzupassen. Der Ausschluss der Vertriebenen aus der staatlichen Förderung ist rechtswidrig. Der BdV-Landesverband Nordrhein-Westfalen hat deutliche Forderungen zu Beendigung dieses Zustandes gestellt:

- als ersten Schritt im Landeshaushalt 2002 einen Ansatz von 50 000 DM für die Projektförderung einzuplanen und damit - inflationsbereinigt - wenigstens den Zustand von 1996 wieder herzustellen;

- parallel dazu die Diskriminierung der Vertriebenen gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen durch die gegenwärtig geltenden Richtlinien für die Förderung gemäß § 96 BVFG zu beenden;

- eine Grundsatzdebatte über die künftige Förderungspolitik zu führen.

          Markus Patzke (DOD)

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